Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem QROPS-Pension-Transfer nach Deutschland:

! Wichtige Gesetzesänderung !

Seit dem 6. April 2023 ist die Lifetime Allowance Charge "entfallen".
D. h., dass Sie bei einem Pensionsvolumen über 
£ 1,073,100 "keine" LTA Charge mehr entrichten müssen - auch "nicht bei einem QROPS Pension Transfer" (was zuvor der Fall war).
Mehr zu diesem Thema lesen Sie im Verlauf dieser Seite.

 

 

In der heutigen Arbeitswelt nehmen Globalisierung und Mobilität einen zunehmend gewichtige Rolle ein. In Folge dessen sind viele Berufstätige im Laufe Ihres Arbeitslebens für einen ausländischen Arbeitgeber beschäftigt. Sofern nun Personen für einen Arbeitgeber in Großbritannien tätig waren, haben diese sehr häufig ein Pensionsvermögen aufgebaut, welches ihnen eine Pensionsleistung im Rentenalter verspricht. In diesem Zusammenhang stellt sich für die pensionsberechtigten Personen jedoch regelmäßig die Frage, welchen Einfluss politische und wirtschaftliche Risiken mittel- bis langfristig auf das bestehende Pensionsvermögen haben können.

 

Durch das ausgehandelte Freihandels-Abkommen zwischen Großbritannien und der EU konnte ein harter Brexit abgewendet werden. Es ist jedoch nicht absehbar, welche Auswirkungen der EU-Austritt,  die COVID-19 Pandemie, der Ukraine-Krieg und die inflationären Unsicherheiten auf die britische Wirtschaft, bestehende Steuerabkommen, den Wechselkurs (GBP/EUR) und damit einhergehend auf die oftmals kapitalmarktinvestierten britischen Pensionsvermögen haben werden.

Darüber hinaus besteht ein weiteres Risiko für Personen mit einem sehr umfassenden Pension Value. Sollte nämlich die Möglichkeit bzw. die Gefahr bestehen, dass das Pensionsvermögen künftig die sogenannte Lifetime Allowance (LTA) überschreitet, könnte in diesem Fall eine gesonderte Steuererhebung (LTA Charge) erhoben werden.

 

Hierzu gibt es aktuell eine wichtige Gesetzesänderung:

Wie im Spring Budget der britischen Regierung angekündigt wurde, ist seit dem 6. April 2023 die Lifetime Allowance Charge "entfallen". Diese gewichtige Änderung folgte auf den Umstand, dass während der COVID-19-Pandemie viele Arbeitnehmer über 50 Jahre ihre Berufstätigkeit aufgegeben haben. Um Personen in dieser Altersgruppe einen Anreiz zu geben ihr Berufsleben zu verlängern, hat die britische Regierung die Steuererleichterungen für Pensionen erhöht.

 

Dies führt nun zu folgendem Mehrwert:

Personen mit einem UK Pensionsguthaben über der damaligen LTA von £ 1,073,100 müssen nunmehr "keine" LTA Charge von 25 % i. V. mit einem QROPS Pension Transfer entrichten. Dadurch wird eine Pensionsübertragung nochmals interessanter, weil nun keine LTA Steuerabgaben mehr befürchtet werden müssen, egal wie hoch das Pensionsguthaben ist.

Lesen Sie hierzu mehr.

 

Um diese Risiken zu vermeiden bzw. zu minimieren, besteht für in Deutschland wohnende Personen aktuell nach wie vor die Möglichkeit, die aufgebaute UK Pension steuerfrei auf einen qualifizierten Pensionsträger aus Übersee (QROPS) zu transferieren. Dadurch kann eine Auszahlung der Pensionsansprüche nach deutschem Recht geprüft werden. Ob, wann oder wie schnell sich dieser Steuer-Vorteil in Zukunft verändern wird, kann derzeit nicht beantwortet werden.
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Die Langer Financial Services helfen Ihnen sehr gerne bei der Übertragung Ihrer UK Pension nach Deutschland. Wir beraten Sie unverbindlich und bieten individuelle Lösungen entsprechend Ihrer Vorstellungen und Wünsche.